TKG-Novelle zur Bestandsdatenauskunft: meine Stellungnahme für den Landtag NRW

Der Bundestag hat am 21. März eine hoch umstrittene Novelle des Telekommunikationsgesetzes und weiterer Gesetze beschlossen. Nach Meinung der Mehrheit des Bundestages soll eine Vielzahl von Polizeibehörden und Geheimdiensten Zugriff auf bestimmte Daten bekommen, die Provider über ihre Kunden gespeichert haben. Insbesondere sollen die Behörden abfragen dürfen, wer sich hinter Telefonnummern und IP-Adressen verbirgt, und auf PINs für Handys und andere “Sicherungscodes” zugreifen.

Dieses Gesetz benötigt nun aber noch die Zustimmung des Bundesrats, um in Kraft treten zu können. Die Piraten-Fraktion im Landtag von NRW will dies verhindern und hat einen Entschließungsantrag eingebracht, mit dem der Landtag die Landesregierung auffordern soll, das Gesetz im Bundesrat abzulehnen.

Der Hauptausschuss des Landtags hat zu dem Antrag der Piraten eine Sachverständigen-Anhörung angesetzt, die am 18. April um 10.30h im Düsseldorfer Landtag stattfinden wird. Ich habe zur Vorbereitung eine schriftliche Stellungnahme vorbereitet.

Meiner Ansicht nach sind zwar einige der 12 Bedingungen, die die Piraten-Fraktion für eine Neuregelung der Bestandsdatenauskunft stellen will, überzogen. Aber trotzdem geht der Bundestag mit seiner Neuregelung deutlich zu weit. Verfassungsrechtlich wohl unzulässig dürfte etwa sein, dass die Behörden die Inhaber von IP-Adressen ohne jede neutrale Kontrolle bekommen sollen. Damit könnte jeder Polizeibeamte nach Belieben IPs abfragen – und dies sogar zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten wie Falschparken oder An-den-Baum-Pinkeln (§ 118 Abs. 1 OWiG).

Wer sich genauer für die verfassungsrechtlichen Fragen interessiert: hier meine Stellungnahme.

Lesenswert ist außerdem die Stellungnahme von Prof. Dr. Matthias Bäcker für die Anhörung im Innenausschuss des Bundestages. Leider haben die Parlamentarier viele seiner Kritikpunkte nicht aufgegriffen. Insgesamt dürfte das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht kaum vollständig Bestand haben.

This entry was posted in Bundesverfassungsgericht, Datenschutz, Grundgesetz, Law. Bookmark the permalink.

Comments are closed.