Der Ausschuss für “Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk” des Landtags in NRW hat für den Mittwoch, 3.7. zu einer Sachverständigenanhörung geladen, um die Abschaffung der Störerhaftung vor allem zugunsten von Betreibern offener WLAN-Netze zu diskutieren. Diese Sitzung geht auf einen Antrag der Fraktion der PIRATEN zurück, die erreichen wollen, dass sich die Landesregierung auf Bundesebene dafür einsetzt. Ich habe zur Vorbereitung eine Stellungnahme geschrieben und nochmals auf den Gesetz-Entwurf des Digitale Gesellschaft e.V. hingewiesen, der meiner Meinung nach eine punktgenaue Lösung des Problems bietet – wenn man das denn politisch will.
Der Fragenkatalog des Landtags hat übrigens einen recht interessanten Spin: Da wird nämlich immer wieder darauf herumgeritten, ob die Abschaffung der Störerhaftung nicht zu Nachteilen bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen führen könne. Ich halte das für eine Scheindiskussion: Offene WLANs dürften aus vielerlei Gründen annähernd keine Bedeutung für das Filesharing oder Streaming urheberrechtlich geschützter Inhalte haben. Ich werde versuchen, das dem Ausschuss auch mündlich nochmals zu erläutern. Die wesentlichen Argumente finden sich aber schon in meiner Stellungnahme.
Lesenswert ist übrigens auch die Stellungnahme von Dr. Reto Mantz, der zu dem Thema schon vor ein paar Jahren eine Dissertation geschrieben hat, die sogar online verfügbar ist. Reinschauen lohnt sich!
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